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Auslandsflüge
mit dem UL sind - da es sich um eine nationale Lizenz handelt - bislang
noch mehr oder weniger eine Grauzone. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten
variieren von Land zu Land, was eine individuelle Recherche erforderlich
macht.
Hier nur ein paar Beispiele:
- Der Einflug in die Schweiz ist nur
UL-Flugzeugen gestattet, die nach der neuen Bauvorschrift zugelassen sind.
Viele ältere ULs lassen sich aber entsprechend nachrüsten.
- Dänemark verlangt nach einer höhren
Haftplicht-Versicherungssumme als sie in Deutschland Pflicht ist.
- In Österreich muß für Überlandflüge
ein sogenanntes ELT and Bord sein (ein satellitengestützter Notsender).
Desweiteren erfordern Grenzüberschreitende
Flüge in der Regel einem Flugplan, doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Bei Flügen in Nicht-Schengen Staaten gilt es die Passskontrolle zu
beachten, auch wenn diese EU Mitgliedsstaaten sind (Zollflugplätze
anfliegen).
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