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| Funk |
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Desweiterhin
ist für das leichte fliegen in Deutschland ein Funksprechzeugnis erforderlich,
wobei für Flüge innerhalb Deutschlands das deutssprachige BZF
II ausreicht. Zwar gibt es auch die Möglichkeit, im Rahmen des Theorieunterrichtes
und der Prüfung auch den Teil "Flugfunk" zu absolvieren, doch mit
dieser Berechtigung ist man sehr stark eingeschränkt und dies ist
daher wenig sinnvoll. Ein BZF II sollte es schon sein.
Die Prüfung zum Erwerb der Sprechfunklizenz
besteht aus einem theoretischen und eienem praltischen Teil. Während
sich der theoretische Teil im wesentlichen mit Dingen beschäftigt,
die man ohnehin für die Theorieprüfung des Pilotenscheines benötigt,
ist dieser eigentlich nur zusätzliche Übung. Der Praxisteil besteht
üblicherweise aus einem durchgespielten An- und Abflug an einem Verkehrsflughafen
und wird in Gruppen zu zirka 6 Personen (=Piloten) durchgeführt, während
der Prüfer den Tower übernimmt.
Flugschulen bieten Kurse an, in denen die
praktische Prüfung geübt wird. Da in der praktischen Prüfung
immer wieder typische Fehler gemacht werden, ist die Teilnahme an solch
einem Kurs seht sinnvoll.
Um auch das Ausland mit dem Privatflugzeug
bereisen zu können ist das BZF I nötig, das die Fähigkeit
des Piloten nachweist den Flugfunk in englischer Sprache durchzuführen.
Aufbauend auf dem BZF II ist das BZF I über eine Zusatzprüfung
zu erlangen, in deren Rahmen der Flugfunk auf englisch praktiziert wird
und ein luftfahrtrelevanter Text zu übersetzen ist.
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