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Funk
Desweiterhin ist für das leichte fliegen in Deutschland ein Funksprechzeugnis erforderlich, wobei für Flüge innerhalb Deutschlands das deutssprachige BZF II ausreicht. Zwar gibt es auch die Möglichkeit, im Rahmen des Theorieunterrichtes und der Prüfung auch den Teil "Flugfunk" zu absolvieren, doch mit dieser Berechtigung ist man sehr stark eingeschränkt und dies ist daher wenig sinnvoll. Ein BZF II sollte es schon sein.
Die Prüfung zum Erwerb der Sprechfunklizenz besteht aus einem theoretischen und eienem praltischen Teil. Während sich der theoretische Teil im wesentlichen mit Dingen beschäftigt, die man ohnehin für die Theorieprüfung des Pilotenscheines benötigt, ist dieser eigentlich nur zusätzliche Übung. Der Praxisteil besteht üblicherweise aus einem durchgespielten An- und Abflug an einem Verkehrsflughafen und wird in Gruppen zu zirka 6 Personen (=Piloten) durchgeführt, während der Prüfer den Tower übernimmt.
Flugschulen bieten Kurse an, in denen die praktische Prüfung geübt wird. Da in der praktischen Prüfung immer wieder typische Fehler gemacht werden, ist die Teilnahme an solch einem Kurs seht sinnvoll.
Um auch das Ausland mit dem Privatflugzeug bereisen zu können ist das BZF I nötig, das die Fähigkeit des Piloten nachweist den Flugfunk in englischer Sprache durchzuführen. Aufbauend auf dem BZF II ist das BZF I über eine Zusatzprüfung zu erlangen, in deren Rahmen der Flugfunk auf englisch praktiziert wird und ein luftfahrtrelevanter Text zu übersetzen ist.