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Zum Betrieb dieser
Geräte benötigt man einen Pilotenschein. Dies ist jedoch nicht
der international anerkannte Privatpilotenschein für Motorflugzeuge
(PPL A nach der alten, nicht mehr gültigen Klassifizierung bzw. PPL
N oder JAR PPL nach derzeitigem Stand), sondern der sogenannte Sportpilotenschein
(SPL-F, für Dreiachser). Dabei handelt es sich um eine nationale Lizenz,
mit der man genau genommen nur in Deutschland fliegen darf. Nun gibt es
aber in mehreren Europäischen Ländern eine solche Lizenz mit
ähnlichen oder gleichen Eckdaten, und so bereitet es normalerweise
keine Schwierigkeiten ins französische, italienische oder spanische
Ausland zu fliegen - ein internationales Funksprechzeugnis (BZF I) vorausgesetzt.
Später mehr zu diesem Thema.
Die Ausbildung zum UL-Piloten umfaßt
derzeit mindestens 20 Flugstunden (Stand 2003), was durchaus zu schaffen
ist. Weiterhin natürlich Theorieunterricht in den Fächern Luftrecht,
Navigation, Flugwetterkunde, Technik, Verhalten in besonderen Fällen
und Pyrotechnik.
Die UL-Fluglizenz berechtigt
zum Führen eines Uls bei Sichtflugbedingungen (VFR). Das bedeutet,
daß nur bei ausreichender Sicht, die sich nach den Luftraumklassen
richtet (z.B. 8 km Flugsicht im sogenannten Luftraum "E", normalerweise
von 2500 ft (ca. 750 m) über dem Erdboden bis 10.000 ft (ca. 3.000
m) über dem Meeresspiegel). Dies besagt schon, daß der Einflug
in Wolken nicht erlaubt ist. Anders als beim PPL gibt es auch keine Möglichkeit,
diese Berechtigung zu erwerben. Gleiches gilt für den Nachtflug und
den Flug in Luftraum C unterhalb 10.000 ft, dies sind sogenannte kontrollierte
Lufträume oberhalb von größeren Flughäfen, welche
die Linienmaschinen für ihren Auf- bzw. Abstieg zur oder von der Reiseflughöhe
nutzen.
Höher als die besagten 3.000 m kommt
man also nicht hinaus (Ausnahme: Die Alpen mit 3.600 m). Das ist auch sinnvoll,
denn eine Druckkabine wäre für ein UL schlichtweg zu schwer...
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