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Ausbildung
Zum Betrieb dieser Geräte benötigt man einen Pilotenschein. Dies ist jedoch nicht der international anerkannte Privatpilotenschein für Motorflugzeuge (PPL A nach der alten, nicht mehr gültigen Klassifizierung bzw. PPL N oder JAR PPL nach derzeitigem Stand), sondern der sogenannte Sportpilotenschein (SPL-F, für Dreiachser). Dabei handelt es sich um eine nationale Lizenz, mit der man genau genommen nur in Deutschland fliegen darf. Nun gibt es aber in mehreren Europäischen Ländern eine solche Lizenz mit ähnlichen oder gleichen Eckdaten, und so bereitet es normalerweise keine Schwierigkeiten ins französische, italienische oder spanische Ausland zu fliegen - ein internationales Funksprechzeugnis (BZF I) vorausgesetzt. Später mehr zu diesem Thema.
Die Ausbildung zum UL-Piloten umfaßt derzeit mindestens 20 Flugstunden (Stand 2003), was durchaus zu schaffen ist. Weiterhin natürlich Theorieunterricht in den Fächern Luftrecht, Navigation, Flugwetterkunde, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Pyrotechnik.

Die UL-Fluglizenz berechtigt zum Führen eines Uls bei Sichtflugbedingungen (VFR). Das bedeutet, daß nur bei ausreichender Sicht, die sich nach den Luftraumklassen richtet (z.B. 8 km Flugsicht im sogenannten Luftraum "E", normalerweise von 2500 ft (ca. 750 m) über dem Erdboden bis 10.000 ft (ca. 3.000 m) über dem Meeresspiegel). Dies besagt schon, daß der Einflug in Wolken nicht erlaubt ist. Anders als beim PPL gibt es auch keine Möglichkeit, diese Berechtigung zu erwerben. Gleiches gilt für den Nachtflug und den Flug in Luftraum C unterhalb 10.000 ft, dies sind sogenannte kontrollierte Lufträume oberhalb von größeren Flughäfen, welche die Linienmaschinen für ihren Auf- bzw. Abstieg zur oder von der Reiseflughöhe nutzen.
Höher als die besagten 3.000 m kommt man also nicht hinaus (Ausnahme: Die Alpen mit 3.600 m). Das ist auch sinnvoll, denn eine Druckkabine wäre für ein UL schlichtweg zu schwer...